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Deliktsrecht

Ein plötzlicher Unfall, ein tätlicher Angriff oder ein fahrlässiges Verhalten mit gravierenden Folgen – wenn Ihnen durch das Verhalten Dritter ein Schaden entsteht, stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche zu. Ich unterstütze Sie dabei, diese rechtssicher und konsequent durchzusetzen – sowohl im privaten als auch im beruflichen Kontext.

 

Ob im Straßenverkehr, im Alltag oder bei gezielten Angriffen: Wer rechtswidrig und schuldhaft einen Schaden verursacht, haftet dafür. Als erfahrene Rechtsanwältin berate und vertrete ich Sie kompetent im Deliktsrecht und sorge dafür, dass Sie den Ausgleich erhalten, der Ihnen zusteht.

Sie haben einen Schaden erlitten und möchten wissen, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld haben? Dann sprechen Sie mich gern an. Ich berate Sie unverbindlich und persönlich. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

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